Textbaustein: Anregung an das Familiengericht gemäß § 1666 BGB i.V.m. § 4 KKG¹
Betreff: Anregung zur familiengerichtlichen Prüfung aufgrund möglicher Kindeswohlgefährdung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit rege ich gemäß § 1666 BGB in Verbindung mit § 4 KKG an, eine familiengerichtliche Prüfung in Bezug auf die Umgangs- und Betreuungsregelungen für das gemeinsame Kind [Name, Geburtsdatum] einzuleiten.
Es bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit und Bereitschaft des Vaters/der Mutter, die bestehende Betreuungsregelung ohne wiederholte gerichtliche Intervention umzusetzen. Dies führt zu einer erheblichen Belastung für das Kind und könnte langfristig eine Gefährdung seines Wohls darstellen.
Trotz wiederholter Versuche einer einvernehmlichen Umsetzung der Betreuung zeigt sich der Vater nicht in der Lage oder nicht willens, die bestehenden Vereinbarungen eigenständig einzuhalten. Dies führt zu einer erheblichen Unsicherheit für das Kind und eine für sein Alter nicht tragbare Belastung.
Ich bitte das Gericht daher zu prüfen, ob familiengerichtliche Maßnahmen erforderlich sind, um eine stabile und verlässliche Betreuungsregelung sicherzustellen und mögliche negative Auswirkungen auf das beste Interesse des Kindes ("Kindeswohl", UN-CRC, EMRK, GG) zu vermeiden.
Mit freundlichen Grüßen
¹ Bitte den eigenen Begebenheiten anpassen lassen: Kontakt zu elternbleiben.nrw