Schlichtungsordnung für elternbleiben.nrw (ngo+nro) - Auszug

Schlichtungs- und Kostenordnung (SchlichtO/KostO)
für elternbleiben.nrw ngo+nro (Auszug)

Gültig ab: 23. Mai 2025

Verantwortlich: Ingo Schniertshauer, Bachelor Professional im Sozialwesen, Sozialtherapeut, Beistand, freie und unabhängige Ombudsperson.

Adresse: c/o Ellinghoven, Bourscheidtstraße 29, 52249 Eschweiler
Kontakt: Telefon: +49 151 62452162, E-Mail: ombudschaft[at]elternbleiben.nrw

1. Präambel und Geltungsbereich

elternbleiben.nrwnro+ngo ist eine unabhängige, ombudschaftliche Beratungsstelle für Eltern und Erziehungsberechtigte in Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel ist die außergerichtliche, vertrauliche und faire Lösung von Streitigkeiten zwischen Adressaten und Behörden oder Trägern gemäß §§ 4a, 9a, 10, 16, 17, 18, 28, 36 SGB VIII.

Diese Schlichtungsordnung gilt für alle Konflikte im Zusammenhang mit Leistungen und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII zwischen Adressaten (Eltern, Erziehungsberechtigten) und Behörden, freien oder öffentlichen Trägern.

 

2. Grundsätze des Verfahrens

  • Unabhängigkeit: Die Ombudsstelle arbeitet unabhängig von Behörden und Trägern.

  • Vertraulichkeit: Alle Informationen und Gespräche sind vertraulich.

  • Freiwilligkeit: Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.

  • Parteilichkeit für Adressatenrechte: Die Ombudsstelle wahrt die Rechte der Adressaten.

  • Niederschwelligkeit: Das Verfahren ist unbürokratisch und kostenfrei für die Adressaten, sofern keine Kostenerstattung durch Dritte erfolgt.

Aktuelle Fassung finden Sie unter:https://elternbleiben.info/gallery/Schlichtungs-und_Kostenordnung_fuer_elternbleiben.nrw.pdf