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Als Bachelor Professional im Sozialwesen, Ombudsperson und Sozialtherapeut mit Schwerpunkt auf elterlicher Gleichbehandlung, möchte ich – iIngo Schniertshauer (elternbleiben.nrw, nro+ngo) – die möglichen Diskriminierungen von Vätern im Kontext forensischer Gutachten im Familienrecht beleuchten.
Dabei nenne ich Ihnen Beispiele, relevante Gesetzestexte sowie valide Urteile und Entscheidungen.
Mögliche Diskriminierungen des Vaters im forensischen Gutachten
1. Geschlechterstereotype und Voreingenommenheit
Beispiel:
Gutachten greifen auf veraltete Rollenbilder zurück, indem sie Mütter als die „natürlicheren“ Bezugspersonen darstellen und Vätern pauschal weniger Bindungsfähigkeit oder Erziehungskompetenz zuschreiben.
Gesetzestext:
Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz (GG): „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
§ 1626 BGB: Beide Elternteile haben das Recht und die Pflicht zur Erziehung.
Urteil:
BVerfG, Beschluss vom 29.01.2003, 1 BvL 20/99: Das Bundesverfassungsgericht betont die Gleichstellung beider Elternteile im Sorgerecht.
2. Ungleichbehandlung bei psychologischen Testverfahren
Beispiel:
In Gutachten werden Testinstrumente verwendet, für die es nur Normwerte für Mütter gibt (z.B. Eltern-Belastungs-Inventar, EBI). Die Ergebnisse für Väter werden dennoch mit diesen Normen verglichen, was zu systematischer Benachteiligung führen kann.
Gesetzestext:
Art. 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Urteil:
OLG Hamm, Beschluss vom 22.03.2013, 8 UF 285/12: Die Verwendung nicht validierter Testverfahren kann ein Gutachten insgesamt entwerten.
3. Fehlende Berücksichtigung der Bindung des Kindes zum Vater
Beispiel:
Die Bindung des Kindes zum Vater wird in Gutachten nicht gleichwertig zur Mutter-Kind-Bindung betrachtet oder als weniger entwicklungsrelevant dargestellt.
Gesetzestext:
§ 1626 Abs. 3 BGB: „Zum Wohl des Kindes gehört in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen.“
Urteil:
BGH, Beschluss vom 01.02.2017, XII ZB 601/15: Die Bindung zu beiden Eltern ist für das Kindeswohl grundsätzlich förderlich.
4. Einseitige Informationsgewinnung und Gesprächsführung
Beispiel:
Explorationsgespräche mit dem Vater werden kürzer gehalten, weniger intensiv geführt oder auf belastende Themen fokussiert, während bei der Mutter Ressourcen und Stärken betont werden.
Gesetzestext:
§ 1631 BGB: „Elterliche Sorge ist zum Wohl des Kindes auszuüben.“
Urteil:
OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2016, 9 UF 155/15: Ein Gutachten muss beide Elternteile gleichwertig und objektiv erfassen.
5. Fehlende Berücksichtigung väterlicher Ressourcen
Beispiel:
In Gutachten werden väterliche Kompetenzen, wie z.B. die Förderung der Selbstständigkeit des Kindes oder die Unterstützung bei schulischen Belangen, nicht ausreichend gewürdigt.
Gesetzestext:
Art. 3 Abs. 3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Urteil:
OLG Frankfurt, Beschluss vom 11.07.2019, 2 UF 41/19: Ressourcen beider Elternteile sind umfassend zu berücksichtigen.
Zusammenfassung und Empfehlungen
Diskriminierung von Vätern im familienrechtlichen Kontext kann viele Gesichter haben – von subtilen Vorannahmen bis zu strukturellen Benachteiligungen bei der Begutachtung. Die Gleichstellung ist nicht nur ein gesellschaftlicher Auftrag, sondern auch rechtlich klar verankert.
Empfehlung:
Gutachten kritisch prüfen, insbesondere auf methodische Schwächen und Stereotype. Bei Verdacht auf Diskriminierung Ombudsstellen, Fachanwälte oder spezialisierte Beratungsstellen (z.B. elternbleiben.nrw) einschalten.
Auf die Einhaltung der gesetzlichen Gleichbehandlung pochen und ggf. auf einschlägige Urteile (s.o.) verweisen.
Quellen und weiterführende Links:
Bundesverfassungsgericht – Gleichstellung im Sorgerecht
elternbleiben.nrw – Beratung und Ombudsstelle
BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Schniertshauer
Bachelor Professional im Sozialwesen, Ombudsperson, Sozialtherapeut
elternbleiben.nrw, nro+ngo
Hinweis:
Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, sondern dient der Orientierung und Argumentationshilfe im familienrechtlichen Kontext.
* Rechtlicher Hinweis:
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