Orientierung bei Konflikten mit Jugendamt,
Familiengericht und hochstrittigen Trennungen.
Freie unabhängige Ombudschaft, die hilft, Situationen zu ordnen, Schritte zu sortieren und handlungsfähig zu werden – vertraulich, kindeswohlorientiert und auf Augenhöhe.

Freie unabhängige Ombudschaft in belastenden Situationen
Niedrigschwellig, vertraulich und klar in der fachlichen Rolle
Unabhängig
Keine Bindung an Jugendamt, Gericht oder Träger.
Fachlich
Sozialpädagogische Einordnung, Struktur und Orientierung.
Kindeswohl-
orientiert
Entlastung mit Blick auf Beteiligung und nachhaltige Lösungen.
Teilnahme im gesetzlich zulässigen Rahmen
Sozialpädagogische Begleitung ohne Rechtsvertretung oder eigenständige rechtliche Interessenvertretung.
Wobei brauchen Sie Orientierung?
Wählen Sie den Bereich, der Ihrer Situation am ehesten entspricht.
Jugendamt oder Einrichtung
- Hilfeplanverfahren
- Akteneinsicht
- Beschwerden
- Inobhutnahme
- Beteiligungsrechte
Trennung, Umgang und Gericht
- Umgangskonflikte
- Elternkommunikation
- Vorbereitung
- Hochstrittigkeit
- Kindeswohl
Akute Belastung
- Drohende Inobhutnahme
- Behördliche Eskalation
- Überforderung
- Unsicherheit
- Handlungsdruck
Jugendamt oder Einrichtung – fachliche Orientierung
Ich begleite Sie strukturiert bei Fragen rund um das Jugendamt. Dazu gehören:
- Hilfeplanverfahren – Vorbereitung, Formulierung eigener Ziele, Begleitung zu Hilfeplangesprächen.
- Akteneinsicht – Fachliche Einordnung und Begleitung bei der Antragstellung nach § 25 SGB X.
- Beschwerden – Strukturierung von Anliegen gegen Entscheidungen oder Abläufe.
- Inobhutnahme – Orientierung in akuten Situationen, Klärung der nächsten Schritte.
- Beteiligungsrechte – Unterstützung bei der Wahrnehmung von Mitwirkungsrechten im SGB VIII.
Trennung, Umgang und Familiengericht – entlastend sortieren
Hochstrittige Trennungen belasten Kinder und Eltern. Ich helfe dabei, wieder handlungsfähig zu werden:
- Umgangskonflikte – Begleitung bei der Klärung von Umgangsregelungen.
- Elternkommunikation – Beratung zu entlastender, sachlicher Kommunikation.
- Vorbereitung auf Termine – Unterstützung bei Gerichtsterminen und Stellungnahmen.
- Deeskalation – Entwicklung realistischer Schritte bei Hochstrittigkeit.
- Kindeswohl – fachliche Einordnung mit Blick auf die Belastung des Kindes.
Akute Belastung – schnelle Orientierung
Wenn Druck und Zeit knapp werden, biete ich eine klare Einordnung und Struktur:
- Drohte Inobhutnahme – Besprechung von Sofortschritten und Zuständigkeiten.
- Behördliche Eskalation – Krisenintervention und Strukturierung des weiteren Vorgehens.
- Überforderung – Entlastungsgespräche und Priorisierung von Schritten.
- Fachliche Einordnung – Was ist sozialpädagogisch sinnvoll, was gehört an eine Rechtsstelle.
- Handlungsdruck – Dokumentation und Vorbereitung auf nächste Termine.
Formen der Begleitung
Je nach Situation in unterschiedlichen Formaten – von der ersten Orientierung bis zur längeren Begleitung
Erstorientierung
Kurze Einordnung und erste Sortierung Ihres Anliegens.
Fallanalyse
Strukturierte Betrachtung von Unterlagen und Handlungsoptionen.
Behördenbegleitung
Vorbereitung und Begleitung zu Gesprächen mit Jugendamt oder anderen Stellen.
Gerichtliche Vorbereitung
Sachliche Vorbereitung auf familiengerichtliche Verfahren.
Krisenbegleitung
Unterstützung in belastenden und eskalierenden Situationen.
Längerfristige Begleitung
Kontinuierliche Unterstützung über einen vereinbarten Zeitraum.
Jura-Edukation statt Rechtsberatung
Ich vermittle rechtliche Orientierung verständlich, damit Sie sich sicherer, ruhiger und besser vorbereitet fühlen.
Worum es geht
Ich unterstütze Eltern, Angehörige und Klientinnen und Klienten dabei, die Abläufe im Jugendamt, im Hilfeplanverfahren oder in familiengerichtlichen Situationen besser zu verstehen. Dazu erkläre ich Begriffe, Strukturen und mögliche nächste Schritte in einfacher Sprache.
Was das für Sie bedeutet
Sie sollen nicht allein vor einem komplizierten System stehen. Die Jura-Edukation hilft dabei, Zusammenhänge einzuordnen, Fragen zu sortieren und das eigene Anliegen klarer und sachlicher vorzutragen.
Was ich nicht mache
Ich prüfe nicht Ihren konkreten Einzelfall rechtlich und ersetze keine anwaltliche Beratung. Ich vertrete Sie nicht als Rechtsbeistand im juristischen Sinn, sondern begleite Sie sozialpädagogisch und strukturell.
So hilft Ihnen das konkret
- Sie verstehen besser, was in Gesprächen mit dem Jugendamt oder vor Gericht passiert.
- Sie können Ihre Fragen und Anliegen besser ordnen.
- Sie gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit belastenden Verfahren.
- Sie werden darin gestärkt, Ihre Sicht selbst klar und ruhig zu vertreten.
Orientierung zum Kostenrahmen
Die freie unabhängige Ombudschaft soll möglichst niedrigschwellig bleiben. Wenn eine weiterführende Begleitung sinnvoll ist, wird der Rahmen transparent und vorab abgestimmt.
Erste Orientierung
bis zu 30 Minuten kostenfrei
Die erste Kontaktaufnahme und eine erste Einordnung Ihres Anliegens sind in der Regel bis zu 30 Minuten kostenfrei möglich.
Weitere Begleitung
transparent abgestimmter Beitrag
Wenn eine weiterführende Begleitung sinnvoll ist, wird der Aufwand vorab transparent vereinbart.
Längerfristige Begleitung
auf Vereinbarung
Für fortlaufende Unterstützung kann ein monatlicher Rahmen vereinbart werden, wenn dies zur Situation passt.
Teilnahme im gesetzlich zulässigen Rahmen
ohne Rechtsvertretung
Bei behördlicher oder gerichtlicher Mitwirkung gilt die Tätigkeit nur im rechtlich zulässigen Rahmen.

Ingo Schniertshauer
Bachelor Professional im Sozialwesen, Sozialtherapeut (ITPS), Ombudsperson und unabhängiger Beistand.
Schwerpunktmäßig tätig in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe, hochstrittige Elternkonflikte, Jugendamtsverfahren, Krisenintervention und Beteiligungsrechte.
Sozialpädagogische Begleitung ohne Rechtsberatung
Beistand im Behördenkontext und – soweit rechtlich zulässig – im Familienverfahren
Keine Rechtsvertretung und keine eigenständige rechtliche Interessenvertretung.
Orientierung an Kindeswohl und Kinderrechten
Die Begleitung folgt fachlichen, rechtlichen und ethischen Leitlinien
Beteiligung
Art. 12 UN-Kinderrechtskonvention
Kindeswohl
Art. 3 UN-Kinderrechtskonvention
Familienleben
Art. 8 EMRK
Schutz und Förderung
SGB VIII und Kinder- und Jugendhilferecht
So läuft Ihre Begleitung ab
Einfach, transparent und belastungsorientiert – in vier Schritten
Kontaktaufnahme
Kurze Schilderung Ihres Anliegens per E-Mail oder Telefon – ohne Daten Dritter.
Erstorientierung
Gemeinsame Einordnung, erste Struktur und Klärung der nächsten Schritte.
Rahmen klären
Festlegung der konkreten Unterstützung – einmalig oder längerfristig.
Begleitung
Umsetzung, Vorbereitung auf Termine und fachliche Unterstützung.
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Ist Ihr Anliegen hier noch nicht vollständig geklärt?
Als unabhängige Ombudsperson biete ich Ihnen eine vertrauliche erste Orientierung an.
Erstkontakt vereinbarenErstkontakt und Nachfrage
Schildern Sie Ihr Anliegen. Ich melde mich zeitnah.
- TLS: Normale E-Mail-Übertragung ist transportverschlüsselt.
- Besonders sensible Daten: Bitte nur über Mein-Justizpostfach / SaveID oder einen verschlüsselten Upload-Link.
- Daten Dritter: Keine ungeschwärzten personenbezogenen Daten Dritter übermitteln. Falls nötig, bitte vollständig schwärzen.
Längerfristige Begleitung beenden
Wenn eine fortlaufende Begleitung vereinbart wurde und Sie diese beenden möchten, nutzen Sie den Button unten. Eine Beendigung ist zum Monatsende möglich.
Für besonders sensible Informationen
Für Gesundheitsdaten, psychische Belastungen, Familienkonflikte oder andere besonders schützenswerte Informationen nutzen Sie bitte den gesicherten Weg über:
Mein-Justizpostfach / SaveID
Adressat: Ingo Schniertshauer
(Bitte vorab per Telefon oder Normal-E-Mail anfragen, falls Sie mich dort nicht finden)
Alternative: Nach telefonischer Absprache sende ich Ihnen einen verschlüsselten Nextcloud-Upload-Link.
Alternative Kontaktmöglichkeiten:
Datenschutzerklärung (DSGVO-konform)
Stand: Juni 2026
1. Verantwortlicher
Ingo Schniertshauer, c/o Ellinghoven, Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler, E-Mail: wissen@elternbleiben.info. Alleinige Tätigkeit – kein Zugriff durch Dritte.
2. Datenminimierung und Drittdaten
Es werden nur für die Orientierung und Begleitung erforderliche Daten verarbeitet. Die Übermittlung nicht erforderlicher Drittdaten ist zu vermeiden.
2a. Daten Dritter & Schwärzungspflicht
Die Übermittlung personenbezogener Daten Dritter (z. B. Namen anderer Personen, Kinderdaten, Adressen) ist zu vermeiden. Falls im Einzelfall erforderlich, müssen diese Daten vollständig geschwärzt (anonymisiert) werden. Unkenntlich gemachte Daten Dritter werden akzeptiert. Werden unzulässig übermittelte Daten Dritter erkannt, werden diese unverzüglich gelöscht bzw. zurückgewiesen. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung für die rechtswidrige Übermittlung solcher Daten.
3. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheitsdaten etc.)
Die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Gesundheitsdaten, psychische Belastungen) erfolgt ausschließlich auf ausdrücklicher Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO) und nur soweit für die sozialpädagogische Begleitung erforderlich. Für die Übermittlung solcher Daten nutzen Sie bitte den gesicherten Weg über Mein-Justizpostfach / SaveID oder einen nach telefonischer Absprache bereitgestellten verschlüsselten Upload-Link (Nextcloud). Die normale E-Mail ist für diese Daten nicht geeignet.
Keine medizinische Diagnostik oder Therapie.
4. Rechtsgrundlagen
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag), Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen für technische Sicherheit).
5. Hosting und technische Dienstleister
Hosting bei 1blu GmbH (Deutschland) mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Server-Logfiles (IP gekürzt) zur Sicherheit.
6. Cookies und Tracking
Diese Website verwendet keine Tracking-Cookies von Drittanbietern. Es erfolgt kein Webtracking.
7. Ihre Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, Widerruf. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Keine Rechtsberatung. Beistand nach §13 Abs.4 SGB X, §12 Abs.4 FamFG (auf Antrag).
Hinweise zum Rahmen / AGB
Gültig ab: 09. Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich, Anwendbares Recht
Diese Hinweise gelten für die freie unabhängige Ombudschaft, Orientierung und Begleitung von Ingo Schniertshauer gegenüber Privatpersonen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Verbraucherverträge unterliegen den zwingenden Vorschriften des BGB, insbesondere §§ 312 ff. BGB sowie § 627 BGB für Dienste höherer Art.
§ 2 Leistungsgegenstand – freie unabhängige Ombudschaft
(1) Der Beistand bietet sozialpädagogische Orientierung, Krisenbegleitung, Ombudschaft und – im gesetzlich zulässigen Rahmen – Beistand nach § 12 Abs. 4 FamFG in Verbindung mit § 13 Abs. 4 SGB X und § 14 VwVfG (Bund) für Behördenverfahren. Die Tätigkeit ist keine Rechtsberatung und keine Heilbehandlung.
(2) Die Arbeit respektiert das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 GG und § 1626 BGB. Die Begleitung erfolgt kindeswohlorientiert gemäß § 1 SGB VIII, § 9 SGB VIII (Beteiligungsrechte) und den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention (Art. 3, 12).
(3) Der Beistand unterstützt bei der Strukturierung, Dokumentation und Kommunikation gegenüber Jugendämtern, Familiengerichten und anderen Beteiligten. Eine Vertretung vor Gericht (Postulationsfähigkeit) ist ausgeschlossen. Soweit eine Tätigkeit rechtlich zu weit geht, kann sie von Behörde oder Gericht zurückgewiesen oder auf den zulässigen Rahmen beschränkt werden.
§ 3 Berufsgeheimnisträger, Grenzen der Tätigkeit & Verschwiegenheit
(1) Als sozialpädagogische Fachkraft und Beistand behandle ich alle mir anvertrauten Informationen streng vertraulich. Im Rahmen von Behörden- und Gerichtsverfahren beachte ich die dort geltenden Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten.
(2) Von der Verschwiegenheit ausgenommen sind: Einwilligung des Klienten, rechtliche Offenbarungspflichten (bei Kindeswohlgefährdung nach § 4 KKG, § 8a SGB VIII) oder Anordnung durch ein Gericht. Im Falle einer richterlichen Anordnung wird der Klient vorab informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(3) Beistand ist keine Rechtsvertretung. Eine eigenständige rechtliche Prüfung oder rechtliche Interessenvertretung findet nicht statt. Wird im Einzelfall eine rechtliche Einordnung benötigt, wird auf geeignete Stellen verwiesen.
§ 4 Beistandszulassung und Teilnahme im zulässigen Rahmen
(1) Auf Antrag des Klienten kann der Beistand beim zuständigen Familiengericht die Zulassung als Beistand nach § 12 Abs. 4 FamFG beantragen. Die Zulassung erfolgt im alleinigen Ermessen des Gerichts.
(2) Für die Teilnahme an Gerichtsterminen per Video wird die Zulassung gemäß § 32 FamFG (Fernverhandlung) in Verbindung mit § 128a ZPO beantragt. Der Beistand übernimmt keine Gewähr für die gerichtliche Zulassung.
(3) Eine Teilnahme erfolgt nur, soweit sie rechtlich zulässig ist; andernfalls kann die Behörde oder das Gericht die Mitwirkung ablehnen oder begrenzen.
§ 5 Vertragsschluss, Vergütung, Abo
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder textform Bestätigung (E-Mail genügt) nach einem Erstgespräch zustande. Das Erstgespräch (bis zu 30 Minuten) ist kostenlos.
(2) Die Vergütung richtet sich nach einem transparenten Stundensatz (derzeit 95,00 Euro (Endpreis), da Kleinunternehmer gem. §19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisend). Aufwendungen (Fahrtkosten, Porto) werden gesondert berechnet.
(3) Für die „Langfristige Begleitung (Abo)“ gilt: Monatlicher Beitrag 190,00 Euro (Endpreis) für bis zu 2 Begleitungsstunden pro Monat. Das Abo verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn es nicht bis zum 15. eines Monats zum Monatsende gekündigt wird. Die Kündigung kann per E-Mail an wissen@elternbleiben.info erfolgen.
(4) Bei Bestellung zum gerichtlichen Beistand gemäß § 12 FamFG erfolgt die Vergütung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz), sofern das Gericht dies anordnet.
§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist das folgende Muster-Widerrufsformular zu verwenden:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Ingo Schniertshauer, c/o Ellinghoven, Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler, E-Mail: wissen@elternbleiben.info
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen (Beratung/Begleitung)
Bestelldatum (*): _________________
Name des/der Verbraucher(s): _________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _________________
Datum: _________________
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 7 Digitale Kommunikation, Fernabsatz
(1) Beratung kann per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder über die bereitgestellte Nextcloud erfolgen. Der Klient wird über die Risiken der E-Mail-Kommunikation (keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Standard) aufgeklärt.
(2) Bei Dienstleistungen (Beratung) erlischt das Widerrufsrecht mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten zur Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist (§ 356 Abs. 5 BGB).
§ 8 Mitwirkungspflichten, Datenminimierung
Der Klient verpflichtet sich, keine ungeschwärzten personenbezogenen Daten Dritter (des anderen Elternteils, von Kindern ohne Notwendigkeit) zu übermitteln. Der Beistand ist berechtigt, solche Daten ungesehen zu löschen oder zurückzuweisen.
§ 9 Haftung
Der Beistand haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Berufsgeheimnisses. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Eine Haftung für die Entscheidungen von Gerichten oder Behörden ist ausgeschlossen.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Hinweis nach § 36 VSBG: Der Beistand ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Zuständiges Gericht ist Eschweiler, soweit der Klient kein Verbraucher ist.
Stand: Juni 2026
