Warum schaltet das Gericht einen Sachverständigen ein?
Das Gericht will und soll psychologisches Wissen in seine Überlegungen einbeziehen, wenn familiengerichtliche Fragestellungen die Situation, wie den Umgang oder das Sorgerecht, des Kindes betreffen.
Das Gutachten soll nicht nur eine psychologische Empfehlung sein, welche die gerichtliche Fragestellung beantwortet, meist wird ein Hinwirken auf Einvernehmen (gem. §§ 155 Abs.(2), 156 FamFG) als Auftrag vom Gericht erteilt.