Akteneinsicht und Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten
Nach § 25 Abs. 1 SGB X haben Bürger nicht nur das Recht auf Akteneinsicht, sondern auch das Recht, Auskunft über gespeicherte Daten zu erhalten. Diese Regelung wird durch § 83 SGB X ergänzt. Zusätzlich gewährt Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vom 27. April 2016 ebenfalls einen Anspruch auf Auskunft über personenbezogene Daten. Somit bestehen mehrere gesetzliche Grundlagen, die das Recht auf Information über gespeicherte Daten sichern.
Merhr Informationen:
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/akteneinsichtsrecht_idesk_PI434_HI2767730.html
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/akteneinsichtsrecht-zusammenfassung_idesk_PI434_LI1979382.html