Generelles Konzept zur Übertragung der Wohlverhaltensklausel auf Pflegefamilien und Jugendamt

Generelles Konzept zur Übertragung der Wohlverhaltensklausel auf Pflegefamilien und Jugendamt

1. Ausgangspunkt: Wohlverhaltensklausel im Familienrecht

Die Wohlverhaltensklausel (§ 1684 Abs. 2 BGB) verpflichtet Eltern dazu, den Kontakt zwischen Kind und dem anderen Elternteil zu unterstützen und eine Beeinflussung des Kindes zu vermeiden. Diese Regelung soll dem Kindeswohl dienen und Konflikte zwischen Eltern minimieren.

2. Übertragung auf das Pflegekinderwesen

Da Pflegekinder oft nicht freiwillig von ihren leiblichen Eltern getrennt wurden, ist eine ähnliche Regelung zur Sicherung des besten Interesses des Kindes = "Kindeswohls" sinnvoll. Drei zentrale Aspekte sollten hierbei berücksichtigt werden:

  1. Pflegeeltern verpflichten, die Herkunft des Kindes zu respektieren
    • Pflegeeltern sollten verpflichtet werden, eine neutrale und unterstützende Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie zu wahren.
    • Negative Beeinflussung oder bewusste Distanzierung von der Herkunftsfamilie sollte vermieden werden.
  2. Regelmäßige Qualitätskontrolle durch das Jugendamt
    • Das Jugendamt sollte in regelmäßigen Abständen unangekündigte Besuche durchführen, um die Pflegebedingungen zu überprüfen.
    • Pflegeeltern sollten Fortbildungen zur kindgerechten Erziehung und zum Umgang mit möglichen Traumata erhalten.
  3. Kindgerechte Anhörung und Einbindung der leiblichen Eltern
    • Kinder sollten altersgerecht angehört werden, um ihre Bedürfnisse besser zu verstehen.
    • Leibliche Eltern sollten in angemessenem Rahmen in die Entwicklung des Kindes einbezogen werden, sofern dies dem besten Interesses des Kindes = "Kindeswohls" dient.

3. Politische Forderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von #elternbleiben.nrw

Um die Qualität von Pflegeverhältnissen zu sichern, könnten folgende Maßnahmen in der Kommunalpolitik diskutiert werden:

 

  • Einführung eines standardisierten Prüfverfahrens für Pflegefamilien mit regelmäßigen Berichten.
  • Verbesserung der Transparenz über die Zuständigkeiten des Jugendamtes.
  • Einführung einer unabhängigen Beschwerdestelle für Pflegekinder und leibliche Eltern.
  • Ausbau der Unterstützungsangebote für Pflegeeltern zur Vermeidung von Überforderung.

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Datum (erstellt):
2025-03-16 13:47:54
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