Berechnung von Unterhalt - Ist dies in Stein gemeißelt!?
FSI - Forum Soziale Inklusion e.V - Ein Land, zwei verschiedene Existenzminima
Dieser Artikel, in der Wissendatenbank von elternbleiben.nrw, basiert im Wesentlichen auf den Angaben aus dem o.g. Artikel des FSI [1].
In dem Artikel [1] des FSI wird die Sorgearbeit und die Unterhaltspflicht gegeneinander gestellt und bezogen auf die verschiedenen
Existenzminima eine Erläuterung vorgenommen. Zunächst wird ein konkretes Fallbeispiel (übliche Konstellation: 2 Elternpersonen, die
erwerbstägige Mutter "Paula" hat ein Monatsnetto (bereinigt) von 1632 Euro, der Vater "Paul" hat ein berenigtes Netto von 2.040 Euro.
Sie haben aus der Ehe zwei Kinder im Alter von 6 und 10 Jahren. Die Eltern betreuen 60/40 und sind somit 18 Tage im Monat bei der
Mutter und 12 Tage im Monat beim Vater) vorgestellt.
Die Seite "Ein Land, zwei Existenzminima" des FSI (Förderverein für Solidarität in der Erziehungsverantwortung) beleuchtet die Problematik
des Unterhaltsrechts in Deutschland und dessen Auswirkungen auf getrennte Eltern und ihre Kinder[1].
Kernpunkte des Artikels
Ungleiche Behandlung des Existenzminimums
Das Unterhaltsrecht und das Sozialrecht in Deutschland definieren das Existenzminimum unterschiedlich, was zu Problemen für Unterhaltspflichtige führt[1].
Fallbeispiel: Paul und Paula
Anhand eines Beispiels mit zwei Elternteilen und zwei Kindern wird die Problematik veranschaulicht:
- Paul verdient 2.040 € netto und soll 754 € Unterhalt zahlen
- Dies unterschreitet seinen Selbstbehalt von 1.370 €
- Paul muss Aufstockung nach SGB II beantragen, um über die Runden zu kommen[1]
Fehlanreize im System
- Für viele Einkommensgruppen besteht kein Erwerbsanreiz mehr
- Menschen werden in den Bezug von Bürgergeld gedrängt
- Kinder werden zum Armutsrisiko für Eltern[1]
Forderungen des FSI
Der FSI fordert eine Reform des Unterhaltsrechts, um diese Fehlanreize zu beseitigen und eine gerechtere Verteilung der finanziellen
Last zwischen getrennten Eltern zu erreichen[1].
Essay von elternbleiben.nrw - Die Unterhaltsfalle: Ein gesellschaftliches Dilemma
In Deutschland existiert ein paradoxes System der Existenzsicherung, das getrennte Eltern vor schier unlösbare Herausforderungen stellt.
Das Unterhaltsrecht, eigentlich konzipiert, um das Wohl der Kinder zu sichern, schafft in vielen Fällen eine Situation, in der Elternteile trotz
Erwerbstätigkeit in die Armut getrieben werden.
Die Crux liegt in der unterschiedlichen Betrachtung des Existenzminimums im Unterhalts- und Sozialrecht. Während das Unterhaltsrecht
einen pauschalen Selbstbehalt festlegt, berücksichtigt das Sozialrecht die tatsächlichen Lebensumstände detaillierter. Diese Diskrepanz führt dazu,
dass Unterhaltspflichtige oft gezwungen sind, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen, um ihren Verpflichtungen nachkommen zu können.
Besonders problematisch ist die Situation für Eltern mit mittleren Einkommen. Sie stehen vor dem Dilemma, entweder ihre Kinder nicht angemessen
versorgen zu können oder selbst an den Rand des Existenzminimums gedrängt zu werden. Dies schafft perverse Anreize: Statt die Erwerbstätigkeit
auszuweiten, wird es für viele Betroffene finanziell attraktiver, in den Bezug von Sozialleistungen zu wechseln.
Diese Situation ist nicht nur für die betroffenen Familien belastend, sondern auch gesellschaftlich höchst problematisch. Sie untergräbt das Prinzip der
Eigenverantwortung und belastet die Sozialsysteme unnötig. Zudem schafft sie eine Zweiklassengesellschaft unter getrennten Eltern, in der der betreuende
Elternteil oft finanziell bessergestellt ist als der zahlende.
Eine Reform des Unterhaltsrechts ist dringend notwendig. Sie muss darauf abzielen, die Existenzminima beider Elternteile zu sichern und gleichzeitig Anreize
für Erwerbstätigkeit zu schaffen. Nur so kann eine faire Balance zwischen den Interessen aller Beteiligten - Kinder, Eltern und Gesellschaft - hergestellt werden.
Es ist an der Zeit, dass die Politik dieses Thema ernsthaft angeht und Lösungen entwickelt, die den komplexen Realitäten moderner Familienstrukturen gerecht werden.
Nur so kann verhindert werden, dass Kinder zum Armutsrisiko werden und Eltern in die Abhängigkeit von Sozialleistungen gedrängt werden.
Quellen:
[1] https://fsi-ev.de/ein-land-zwei-existenzminima/
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