Sozialverträglicher Tarif & Standard | elternbleiben.nrw
elternbleiben.nrw‑Standard

Selbstverpflichtung & sozialverträglicher Tarif

Ich verpflichte mich, meine Arbeit nach den höchsten fachlichen Standards der Jugendhilfe auszurichten – gleichzeitig soll mein Angebot für alle Familien unabhängig von der finanziellen Situation zugänglich sein.

Unser Standard – Selbstverpflichtungserklärung

Ich, Ingo Schniertshauer, verpflichte mich, meine sozialpädagogische Arbeit nach den folgenden Grundsätzen auszurichten:

  • ASD‑Handbuch: Die diagnostische und fallführende Arbeit orientiert sich an den Verfahrensstandards der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) in NRW.
  • DTK‑Mindeststandards: Die Diagnostik folgt den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Trauma‑ und Konfliktlösung (DTK) für systemische und traumasensible Verfahren.
  • Sozialpädagogische Diagnostik (SPD): Ich wende die methodischen Grundlagen der SPD an – lebensweltorientiert, ressourcenaktivierend und partizipativ.
  • ICF‑CY: Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit bei Kindern und Jugendlichen dient als Rahmen für die Bedarfserhebung und Zielplanung.
  • § 35a SGB VIII: Bei seelischen Behinderungen oder drohenden Behinderungen wird die Eingliederungshilfe nach diesem Paragrafen geprüft und beantragt – mit klarem Bezug zu AD(H)S, Autismus‑Spektrum (ASS) und Pathological Demand Avoidance (PDA).

Diese Selbstverpflichtung gilt für alle von mir erbrachten Leistungen der Ombudschaft, Beratung, Diagnostik und Begleitung.

Sozialpädagogische Diagnostik & ICF‑CY im Kontext von Trennung/Scheidung und AD(H)S/ASS/PDA

Die sozialpädagogische Diagnostik ist ein dialogischer, prozesshafter Ablauf, der die Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen ganzheitlich erfasst. Sie dient als Grundlage für Hilfemaßnahmen nach § 27 ff. sowie für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Ablauf der SPD

  1. Kontaktaufnahme & Erstgespräch: Auftragsklärung, Beziehungsaufbau, Ersteinschätzung.
  2. Datenerhebung: Biografische Anamnese, Gespräche mit Eltern/Kind, Einbezug relevanter Akteure (Schule, Kita, Therapeuten).
  3. Beobachtung & Interaktionsanalyse: systemische Beobachtung von Familieninteraktionen, Spiel‑ und Verhaltensbeobachtungen.
  4. ICF‑CY‑basierte Bedarfserhebung: Erfassung von Körperfunktionen, Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren.
  5. Auswertung & Hypothese: Erstellung eines diagnostischen Profils mit Ressourcen und Problembereichen.
  6. Beratung & Bericht: Ergebnisrückmeldung, gemeinsame Zielplanung, ggf. Antragstellung nach § 35a.

Bezug zu § 35a SGB VIII

Bei Verdacht auf eine seelische Behinderung (z.B. ADHS, ASS, emotionale Störungen) oder drohende Behinderung wird die Diagnostik nach den Vorgaben der ICF‑CY durchgeführt. Die Gutachtenerstellung umfasst:

  • Erfassung der Funktionsbeeinträchtigungen in den Bereichen Lernen, soziale Interaktion, Selbstversorgung.
  • Prüfung der Teilhabeeinschränkungen (z.B. in Schule, Freizeit, Familie).
  • Empfehlungen für geeignete Maßnahmen der Eingliederungshilfe (z.B. Schulbegleitung, soziales Kompetenztraining, therapeutische Begleitung).

Die Diagnostik erfolgt immer multiperspektivisch und unter Einbeziehung der Sorgeberechtigten sowie des Kindes/Jugendlichen selbst.

Besonderheiten bei Trennung/Scheidung und AD(H)S/ASS/PDA

Trennung & Scheidung

Die Diagnostik fokussiert auf die Auswirkungen der Elternkonflikte auf das Kind: Bindungsverhalten, Loyalitätskonflikte, emotionale Regulation. Die ICF‑CY‑Komponenten „psychische Funktionen“ und „familiäre Beziehungen“ stehen im Vordergrund. Ziel ist die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen, die das Kind in seiner Identitätsfindung stärken.

AD(H)S / ASS / PDA

Bei Verdacht auf ADHS, Autismus oder Pathological Demand Avoidance (PDA) wird ein strukturiertes diagnostisches Vorgehen nach ICD‑11/DSM‑5 angewendet. Die ICF‑CY hilft, die konkreten Teilhabebarrieren zu identifizieren – z.B. in der Schule, bei Freizeitaktivitäten oder in der Familie. Die Diagnostik mündet in konkrete Handlungsempfehlungen für die Eingliederungshilfe (§ 35a).

Sozialverträglicher Tarif – vier Stufen für jede Lebenslage

Um allen Familien Zugang zu ermöglichen, biete ich ein gestaffeltes Preismodell an. Die Stufe B ist die empfohlene Standardwahl für die meisten Fälle. Höhere Stufen helfen, die ermäßigte Stufe A querzufinanzieren (Solidarprinzip).

A
80 € / h
Sozialtarif – für Haushalte mit geringem Einkommen
Ermäßigt
C
130 € / h
Solidarisch – für Familien mit gehobenem Einkommen
Unterstützend
D
160 € / h
Fördernd – für Unternehmen / Institutionen
Fördernd

Leistungsarten & Preise im Überblick

Leistung Stufe A Stufe B Stufe C Stufe D
Begleitung (Beratung, Gespräche, telefonische Unterstützung) – pro Stunde 80 € 100 € 130 € 160 €
Terminvorbereitung (Jugendamt, Gericht, Schule) – pro Stunde 80 € 100 € 130 € 160 €
Krisenbegleitung (akute Notfallsituationen) – pro Stunde 80 € 100 € 130 € 160 €
SPD / ICF‑CY‑Diagnostik (komplette Diagnostik inkl. Bericht) – Pauschale 480 € 600 € 780 € 960 €
Amtsbegleitung vor Ort (Begleitung zu Jugendamt, Gericht, Schule) – pro Stunde + Fahrtkosten 90 € 110 € 140 € 170 €

Alle Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. (Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG – zurzeit keine USt.). Fahrtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Finanzierungswege – So wird die Leistung übernommen

Die Kosten für meine Arbeit können auf verschiedenen Wegen gedeckt werden. Ich berate Sie gern, welcher Weg für Sie der passende ist.

Persönliches Budget (§ 29 SGB IX)

Sie beantragen bei Ihrem zuständigen Sozialleistungsträger ein eigenes Budget und können damit meine Leistungen direkt einkaufen. Der flexibelste und unabhängigste Weg.

Einzelvereinbarung mit dem Jugendamt (§ 77 SGB VIII)

Im Rahmen von Hilfen zur Erziehung (HzE) oder bei Krisen kann das Jugendamt meine Leistungen fallbezogen direkt vergüten – z.B. bei Inobhutnahme oder familiengerichtlichen Auflagen.

Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII

Bei diagnostizierter seelischer Behinderung oder drohender Behinderung kann die Eingliederungshilfe die Kosten für Diagnostik und begleitende Maßnahmen übernehmen.

Härtefall / Ratenzahlung

Sollten auch die Stufe A und die genannten Förderwege nicht tragbar sein, bieten wir nach Absprache individuelle Ratenzahlungen oder weitere Ermäßigungen an. Sprechen Sie uns an – wir finden eine Lösung.

Solidarprinzip – Gemeinsam füreinander

Die höheren Tarifstufen (C und D) finanzieren die stark ermäßigte Stufe A mit. So wird sichergestellt, dass auch Familien mit geringem Einkommen Zugang zu qualifizierter Begleitung und Diagnostik erhalten.

Dieses Modell ermöglicht eine gerechte Verteilung der Kosten und stärkt den Zusammenhalt. Ich danke allen, die sich für eine höhere Stufe entscheiden – Sie unterstützen damit indirekt andere Familien.

Transparenz: Die Einnahmen aus den höheren Stufen werden nicht gewinnbringend verwendet, sondern fließen direkt in die Subventionierung der Stufe A sowie in die Fortbildung und Qualitätssicherung.

FAQ – Häufige Fragen zu unserem Standard und Diagnostik

Hier finden Sie Antworten zu den fachlichen Grundlagen und Verfahren.

Was ist der „elternbleiben.nrw‑Standard“?

Der elternbleiben.nrw‑Standard ist eine Selbstverpflichtungserklärung, die meine Arbeit auf die Grundsätze des ASD‑Handbuchs, der DTK‑Mindeststandards und der Sozialpädagogischen Diagnostik (SPD) ausrichtet. Er stellt sicher, dass meine Tätigkeit wissenschaftlich fundiert, partizipativ und lebensweltorientiert ist. Gleichzeitig wird die ICF‑CY als Klassifikationssystem für die Bedarfserhebung verbindlich genutzt.

Wie läuft eine sozialpädagogische Diagnostik (SPD) bei Ihnen ab?

Die SPD folgt einem strukturierten, aber flexiblen Prozess: Nach einem Erstgespräch zur Auftragsklärung folgt die Datenerhebung (Anamnese, Gespräche, Beobachtungen). Anschließend wird die ICF‑CY‑basierte Bedarfserhebung durchgeführt, die alle Lebensbereiche des Kindes abdeckt. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst und mit Ihnen besprochen – gemeinsam leiten wir daraus konkrete Hilfemaßnahmen ab.

Wie wird die ICF‑CY bei Trennung/Scheidung angewendet?

Bei Trennung und Scheidung liegt der Fokus auf den psychischen Funktionen des Kindes (z.B. emotionale Stabilität, Bindungsverhalten) und den familiären Beziehungen. Die ICF‑CY hilft, die Teilhabeeinschränkungen zu erfassen – z.B. schulische Leistungen, soziale Kontakte, Freizeitgestaltung. Die Diagnostik mündet in Empfehlungen zur Stabilisierung des Kindes und zur Unterstützung der Eltern bei der Bewältigung der Trennung.

Wie gehen Sie bei AD(H)S, ASS oder PDA vor?

Bei Verdacht auf ADHS, Autismus oder Pathological Demand Avoidance (PDA) wird eine spezialisierte Diagnostik durchgeführt, die sich an den ICD‑11‑Kriterien orientiert. Ergänzt wird dies durch die ICF‑CY, um die konkreten Teilhabebarrieren zu identifizieren. Die Diagnostik umfasst standardisierte Verfahren, Verhaltensbeobachtungen und die Einbeziehung von Eltern, Schule und Therapeuten. Ziel ist eine fundierte Empfehlung für die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII.

Was bedeutet § 35a SGB VIII für meine Familie?

§ 35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender Behinderung. Wenn bei Ihrem Kind eine solche Behinderung diagnostiziert wird, können Sie Leistungen wie Schulbegleitung, therapeutische Maßnahmen oder sozialpädagogische Unterstützung beantragen. Meine Diagnostik liefert die notwendige fachliche Grundlage für diesen Antrag.

Was sind die DTK-Qualitätsstandards und warum sind sie wichtig?

DTK steht für Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen. Die DTK-Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen für psychologische Gutachten, die 2017 verabschiedet wurden. Sie ersetzen die alten Richtlinien von 1988.

Einfach erklärt: Die DTK-Standards sind wie eine Gebrauchsanweisung für gute psychologische Gutachten. Sie helfen Fachleuten, ihre Arbeit richtig zu machen. Sie helfen auch Auftraggebern (wie Jugendämtern oder Gerichten) und betroffenen Familien, zu erkennen, ob ein Gutachten gut und zuverlässig ist.

Warum das für Sie wichtig ist: Wenn ich ein Gutachten für Sie oder Ihr Kind erstelle, richte ich mich nach diesen Standards. Das bedeutet: Sie können sich auf die Qualität verlassen. Das Gutachten ist wissenschaftlich fundiert, nachvollziehbar und fair. Die DTK-Standards schützen vor unsachgemäßen Gutachten.

Mein Versprechen: Ich halte mich bei allen diagnostischen Verfahren an diese Qualitätsstandards. So stelle ich sicher, dass meine Arbeit Ihnen und Ihrem Kind wirklich hilft und vor Gericht oder beim Jugendamt Bestand hat.

Quelle: Diagnostik- und Testkuratorium (2017). Qualitätsstandards für psychologische Gutachten. Berlin: Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen.

Was ist das ASD-Handbuch und wie hilft es mir?

ASD steht für Allgemeiner Sozialer Dienst. Das ASD-Handbuch ist ein umfangreiches Nachschlagewerk (über 800 Seiten) für Fachkräfte, die mit Kindeswohlgefährdung zu tun haben. Es wurde vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) herausgegeben und vom Bundesministerium für Familie gefördert.

Einfach erklärt: Das ASD-Handbuch ist wie ein großes Lexikon für alle, die Kinder schützen wollen. Es erklärt, was Kindeswohlgefährdung ist, wie man sie erkennt und was man dagegen tun kann. Es beantwortet über 130 konkrete Fragen aus der Praxis.

Warum das für Sie wichtig ist: Wenn Sie mit dem Jugendamt (ASD) zu tun haben, dann arbeiten die Fachleute dort nach den Regeln und Empfehlungen aus diesem Handbuch. Das bedeutet: Es gibt klare Verfahren und Standards, an die sich das Jugendamt halten muss. Das schafft Sicherheit und Transparenz für Sie und Ihr Kind.

Wie ich damit arbeite: Ich orientiere mich bei meiner Arbeit an den Grundsätzen des ASD-Handbuchs. Das heißt: Ich weiß, wie das Jugendamt denkt und arbeitet. Ich kann Sie daher besser beraten und begleiten, wenn Sie mit dem Jugendamt zu tun haben. Ich helfe Ihnen, die Abläufe zu verstehen und Ihre Rechte zu kennen.

Quelle: Kindler, H., Lillig, S., Blüml, H., Meysen, T. & Werner, A. (Hg.) (2006). Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). München: Deutsches Jugendinstitut e.V.

Was, wenn ich mir die Stufe A nicht leisten kann?

Selbst die Stufe A ist für manche Familien eine finanzielle Hürde. In solchen Fällen bieten wir nach Absprache Ratenzahlungen oder eine weitere Reduzierung an – insbesondere, wenn andere Förderwege (Persönliches Budget, Jugendamt) nicht greifen. Sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung.

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie mich!