Willkommen in der
Ombudschaftliche Berufspraxis für
alternative Streitbeilegung, unabhängige psychosoziale Beratung,
Supervision, Mentoring und sozialpädagogische Diagnostik
elternbleiben.nrwngo+nro
Hier finden Sie unseren Blog und News
Erzählen Sie mir, was ich von Ihrer Lebenssituation und Lebenswelt wissen sollte.
Und ich erzähle Ihnen etwas ganz Neues – Ihre Ombudschaft. Meine Tätigkeit.
Einige Mütter, Väter, also Eltern, auch Großmütter und Großeltern wenden sich an mich,
wenn ihr Narrativ, also ihre Geschichte, nicht gehört werden oder nicht aus ihrem Blickwinkel heraus, auf den Einzelfall geschaut wird. '
Kinder und Eltern wollen einbezogen und mitgestalten können. Dies ist ihr Recht und den Eltern ihnen obliegende Pflicht.
Absolut. Eltern zu bleiben, trotz Trennung oder Scheidung, ist entscheidend für das Wohl der Kinder. Die emotionale Unterstützung und Stabilität, die beide Elternteile bieten, sind von unschätzbarem Wert. Mit den richtigen Strategien und Ressourcen können Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder in einer liebevollen und unterstützenden Umgebung aufwachsen.
Es geht darum, als Team weiterzuarbeiten und die gemeinsamen Ziele für die Kinder im Blick zu behalten.
Wie möchtest du weiter vorgehen?
Die hinzugezogene kommunale Verwaltungs- und sachkundige Fachbehörde Jugendamt oder ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe hindert sie daran? Egal aus welchem Grund, die Kinder möchten zu den Eltern und diese zu ihren Kindern. In der Welt der Erwachsenen, gibt es Kontrollen und Orientierungen, ja Grenzen, die diesen Wunsch beachtend und die Ressourcen sowie Schutzfaktoren würdigend, auch aus den Augen verlieren. Ist das Kind aus dem Mittelpunkt der Entscheidungen der Eltern, das Kind aus dem Blick geraten, hat das Jugendamt die originäre Aufgabe zu erfüllen, das Kind vor den Gefahren des Alltags bei den Eltern zu schützen.
Vermittlung und Schlichtung sowie die Aufklärung und Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EpIB) gehört neben der Bildung nachhaltiger Entwicklung und Erziehung (BnEE) zu den Kernaufgaben der Ombudschaft.
Eltern und Familien, also Getrennterziehende und Alleinerziehende sowie deren Eltern (also Oma und Opa), die sich in Trennung oder Scheidung (ToS) befinden, sehen sich vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt.
Es gilt, verschiedene Aussagen von Experten und Fachkräften anzufragen, zu bewerten, einzuordnen und im vorliegenden Einzelfall anzuwenden. Hierbei kann es notwendig werden, eine fachlich nicht weisungsgebundene Person (Ombudsperson) einzubeziehen.
#Inobhutnahme #Kindeswohlgefährdung #familiengericht #einvernehmen #verantwortungsgemeinschaft #getrennterziehend #SDG10 #ombudsman #elternbleiben
* Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis:
Die Tätigkeit von Herrn Ingo Schniertshauer als Ombudsperson kann entweder im Rahmen einer ehrenamtlichen Beratung oder im Rahmen einer honorarbasierten Zusammenarbeit erfolgen.
1. Ehrenamtliche Beratung
Erfolgt die Tätigkeit unentgeltlich oder gegen eine reine Aufwandsentschädigung, gilt eine Haftung – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
2. Honorarbasiertes Mentoring / Beratung
Erfolgt die Tätigkeit auf Honorarbasis, wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Allgemeiner Hinweis:
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Die Beratung dient ausschließlich der Unterstützung Ratsuchender dabei, ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten – wie Antragstellung, Beschwerde, Widerspruch, Klage oder Petitionen – selbstbestimmt wahrzunehmen.
Die gegebenen Einschätzungen beruhen auf persönlicher Erfahrung und fachlicher Bewertung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Verbindlichkeit.
Hinweis zum Gendern
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Wir leben und schätzen Vielfalt, weswegen diese Form nur aufgrund redaktioneller Gründe angewendet wird und keine Wertung beinhaltet.
Impressum:
elternbleiben.nrw (ngo+nro) - Ingo Schniertshauer (IV i.S.d. § 4a SGB VIII)
c/o Ellinghoven Bourscheidtstr. 29
52249 Eschweiler
Kontakt
Telefon: +49 151 62452162
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Bachelor Professional im Sozialwesen
Verliehen in:
Deutschland
Redaktionell verantwortlich
Ingo Schniertshauer c/o Ellinghoven Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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Haftungsbeschränkung
Die Haftung für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen entstehen, ist ausgeschlossen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. In Fällen leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
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