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Gute Gründe – Ihre Ombudschaft. Meine Tätigkeit. 


Erzählen Sie mir, was ich von Ihrer Lebenssituation und Lebenswelt wissen sollte.
Und ich erzähle Ihnen etwas ganz Neues – Ihre Ombudschaft. Meine Tätigkeit.

 

Eltern fördern und fordern – Kinder stärken.

BeratungspraxisEinige Mütter, Väter, also Eltern, auch Großmütter und Großeltern wenden sich an mich,
wenn ihr Narrativ, also ihre Geschichte, nicht gehört werden oder nicht aus ihrem Blickwinkel heraus, auf den Einzelfall geschaut wird. '
Kinder und Eltern wollen einbezogen und mitgestalten können. Dies ist ihr Recht und den Eltern ihnen obliegende Pflicht.

 

Eltern bleiben.

Absolut. Eltern zu bleiben, trotz Trennung oder Scheidung, ist entscheidend für das Wohl der Kinder. Die emotionale Unterstützung und Stabilität, die beide Elternteile bieten, sind von unschätzbarem Wert. Mit den richtigen Strategien und Ressourcen können Eltern sicherstellen, dass ihre Kinder in einer liebevollen und unterstützenden Umgebung aufwachsen.
Es geht darum, als Team weiterzuarbeiten und die gemeinsamen Ziele für die Kinder im Blick zu behalten.

Wie möchtest du weiter vorgehen?

 

Die hinzugezogene kommunale Verwaltungs- und sachkundige Fachbehörde Jugendamt oder ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe hindert sie daran? Egal aus welchem Grund, die Kinder möchten zu den Eltern und diese zu ihren Kindern. In der Welt der Erwachsenen, gibt es Kontrollen und Orientierungen, ja Grenzen, die diesen Wunsch beachtend und die Ressourcen sowie Schutzfaktoren würdigend, auch aus den Augen verlieren. Ist das Kind aus dem Mittelpunkt der Entscheidungen der Eltern, das Kind aus dem Blick geraten, hat das Jugendamt die originäre Aufgabe zu erfüllen, das Kind vor den Gefahren des Alltags bei den Eltern zu schützen.

 

Ombudschaftliche Tätigkeit – Ist Vermittlung, Schlichtung und vieles mehr...

Vermittlung und Schlichtung sowie die Aufklärung und Entwicklungspolitische Informations- und Bildungsarbeit (EpIB) gehört neben der Bildung nachhaltiger Entwicklung und Erziehung (BnEE) zu den Kernaufgaben der Ombudschaft.
Eltern und Familien, also Getrennterziehende und Alleinerziehende sowie deren Eltern (also Oma und Opa), die sich in Trennung oder Scheidung (ToS) befinden, sehen sich vielfältigen Herausforderungen ausgesetzt.

 

Erkennen. Benennen. Handeln.

Es gilt, verschiedene Aussagen von Experten und Fachkräften anzufragen, zu bewerten, einzuordnen und im vorliegenden Einzelfall anzuwenden. Hierbei kann es notwendig werden, eine fachlich nicht weisungsgebundene Person (Ombudsperson) einzubeziehen.   

 

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