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Kindeswohl ist kein Schlagwort. Es ist ein Versprechen.

 

Eine Einordnung von Ingo Schniertshauer
elternbleiben.nrw

 

 

Wenn Eltern sich trennen, zerbricht nicht die Elternschaft.
Es zerbricht die Paarbeziehung.

Und doch erleben wir in Deutschland noch immer, dass Trennungen häufig dazu führen, dass ein Elternteil faktisch aus dem Alltag des Kindes verschwindet – manchmal schleichend, manchmal abrupt, manchmal durch Konflikt, manchmal durch Strukturen.

 

Auf elternbleiben.nrw setze ich mich seit Jahren für drei Leitplanken ein:

 

Verstehen. Verändern. Verbinden.

Eltern fördern und fordern. Kinder stärken.
Begleitung, Reflexion, Entwicklung, Beziehungen gestalten.

 

Doch was heißt das eigentlich – juristisch, psychologisch und gesellschaftlich?

Es heißt vor allem:


Wir müssen endlich ehrlich über das sprechen, worauf sich alle berufen – das Kindeswohl.

 

Kindeswohl – mehr als ein Argument im Gerichtssaal

„Kindeswohl“ wird oft verwendet wie ein Joker im Streit.


Doch es ist kein taktischer Begriff. Es ist ein rechtlicher und ethischer Maßstab.

 

Unser Grundgesetz schützt Familie und Elternverantwortung (Art. 6 GG).

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar: Kinder sind keine Objekte elterlicher Ansprüche,

sondern eigenständige Rechtsträger.

 

Das bedeutet:
Das Kind steht nicht zwischen den Eltern.
Es steht im Mittelpunkt.

 

Im systematischen Denken des Bürgerlichen Gesetzbuches – gerade auch im Schutzgedanken des Allgemeinen Teils – ist das minderjährige Kind besonders schutzwürdig. Es braucht Strukturen, die seine Entwicklung ermöglichen.

Kindeswohl beschreibt deshalb keinen Idealzustand, sondern die Bedingungen, unter denen ein Kind sich zu einer stabilen, eigenverantwortlichen und beziehungsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann.

 

Was gehört wirklich zum Kindeswohl?

Die familienpsychologische Forschung – unter anderem Dettenborn – beschreibt das Kindeswohl nicht eindimensional, sondern als Zusammenspiel mehrerer Faktoren.

 

Aus meiner Sicht – auch aus vielen Gesprächen mit betroffenen Eltern – gehören mindestens folgende Elemente dazu:

 

  1. Verlässliche Bindungen
    Kinder brauchen tragfähige Beziehungen zu beiden Elternteilen, wenn diese tragfähig sind.
    Bindung ist kein Stundenkonto.
    Bindung entsteht durch Alltag, Verlässlichkeit und emotionale Erreichbarkeit.
    Ein dauerhafter Kontaktabbruch ist kein Organisationsproblem – er ist ein Entwicklungsrisiko
     
  2. Stabilität und Kontinuität
    Kinder brauchen Orientierung.
    Schule, Freundschaften, vertraute Rituale – all das gibt Halt.
    Kontinuität heißt aber nicht Stillstand.
    Sie heißt: Veränderungen so gestalten, dass das Kind sie emotional verarbeiten kann.
     

  3. Schutz vor Gewalt und Loyalitätskonflikten
    Wo Gewalt, Missbrauch oder schwere Eskalation vorliegen, ist Schutz vorrangig.
    Das darf niemals relativiert werden. Gleichzeitig wissen wir: 
    Auch andauernde Loyalitätskonflikte und hoch eskalierende Elternkämpfe belasten Kinder massiv.
    Kindeswohl bedeutet deshalb auch: 
    Elternkonflikte dürfen nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden.
     
  4. Beziehungsförderung
    Ein oft unterschätzter Punkt:
    Zum Kindeswohl gehört die Bereitschaft jedes Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil zu respektieren und zu fördern.
    Kinder dürfen beide lieben.
    Ohne Rechtfertigungsdruck.
    Ohne Angst.
     
  5. Entwicklungsangemessene Beteiligung
    Kinder sind keine Objekte. Sie sind Rechtssubjekte (siehe UN-KRK/EMRK)
    Mit zunehmendem Alter haben sie ein Recht darauf, gehört zu werden.
    Kindeswohl bedeutet nicht, dass Kinder entscheiden müssen.
    Aber es bedeutet, dass ihre Perspektive ernst genommen wird.
     

Kindeswohl ist kein 50-Prozent-Modell

In der politischen Diskussion wird oft verkürzt gefragt:„50/50 oder Residenzmodell?“

Doch so einfach ist es nicht.

Kindeswohl bemisst sich nicht an einer Stoppuhr.
 

Weder garantiert eine klassische Residenzregelung automatisch Stabilität, noch ist ein Wechselmodell per se belastend oder per se ideal. Entscheidend ist:

 

  • Passt die Lösung zum Alter des Kindes?
  • Können die Eltern kooperieren?
  • Sind Alltagsstrukturen integriert?
  • Wird die Beziehung zu beiden Eltern ermöglicht?
     

Genau hier setzt auch meine Arbeit an:

Nicht ideologisch. Nicht dogmatisch. Sondern strukturell.

Eltern bleiben Eltern – auch nach der Trennung

 

Ich bin überzeugt:

Kinder profitieren in aller Regel davon, wenn beide Eltern gleichwertig Verantwortung übernehmen – nicht nur finanziell, sondern im Alltag.

 

Gleichwertige Elternverantwortung heißt:

  • Hausaufgaben begleiten
  • Arzttermine wahrnehmen
  • Geburtstage planen
  • Sorgen anhören
  • ganz normale Alltagsmomente teilen
  • Nicht nur jedes zweite Wochenende.
  • Das ist kein „Väterrecht“.
  • Das ist Kinderrecht und gem. Art. 6 II GG Elternpflicht

 

Was bedeutet das für die Gesetzgebung?

Wenn wir das Kindeswohl ernst nehmen, dann brauchen wir:

 

  • eine gesetzliche Leitidee gleichwertiger Elternverantwortung,
  • flexible, alltagstaugliche Betreuungsmodelle,
  • verbindliche Beratung vor Gerichtsverfahren,
  • eine Reform des Unterhaltsrechts bei geteilter Betreuung,
  • klare Schutzmechanismen bei Gewalt,
  • und Strukturen, die Kontaktabbrüche verhindern, statt sie hinzunehmen.
  • Nicht Ideologie darf das Familienrecht prägen.
  • Sondern Entwicklungspsychologie, Rechtsklarheit und praktische Erfahrung.

 

Mein Anliegen

Auf elternbleiben.nrw geht es nicht um Lagerdenken.

  • Es geht um Lösungen.
  • Es geht darum, die Polarisierung zu verlassen und wieder über das zu sprechen, was uns verbinden sollte:
  • Kinder brauchen Sicherheit.
  • Kinder brauchen Beziehung.
  • Kinder brauchen beide Elternpersonen – wenn beide verantwortungsvoll handeln.
  • Kindeswohl ist kein Kampfbegriff.
  • Es ist ein Versprechen an die nächste Generation.
     

Und dieses Versprechen sollten wir als Gesellschaft endlich strukturell einlösen.
 

 

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