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Ombudschaftliche Berufspraxis für
alternative Streitbeilegung, unabhängige psychosoziale Beratung,
Supervision, Mentoring und sozialpädagogische Diagnostik
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Wenn Eltern sich trennen, zerbricht nicht die Elternschaft.
Es zerbricht die Paarbeziehung.
Und doch erleben wir in Deutschland noch immer, dass Trennungen häufig dazu führen, dass ein Elternteil faktisch aus dem Alltag des Kindes verschwindet – manchmal schleichend, manchmal abrupt, manchmal durch Konflikt, manchmal durch Strukturen.
Auf elternbleiben.nrw setze ich mich seit Jahren für drei Leitplanken ein:
Verstehen. Verändern. Verbinden.
Eltern fördern und fordern. Kinder stärken.
Begleitung, Reflexion, Entwicklung, Beziehungen gestalten.
Doch was heißt das eigentlich – juristisch, psychologisch und gesellschaftlich?
Es heißt vor allem:
Wir müssen endlich ehrlich über das sprechen, worauf sich alle berufen – das Kindeswohl.
Kindeswohl – mehr als ein Argument im Gerichtssaal
„Kindeswohl“ wird oft verwendet wie ein Joker im Streit.
Doch es ist kein taktischer Begriff. Es ist ein rechtlicher und ethischer Maßstab.
Unser Grundgesetz schützt Familie und Elternverantwortung (Art. 6 GG).
Das Bürgerliche Gesetzbuch stellt klar: Kinder sind keine Objekte elterlicher Ansprüche,
sondern eigenständige Rechtsträger.
Das bedeutet:
Das Kind steht nicht zwischen den Eltern.
Es steht im Mittelpunkt.
Im systematischen Denken des Bürgerlichen Gesetzbuches – gerade auch im Schutzgedanken des Allgemeinen Teils – ist das minderjährige Kind besonders schutzwürdig. Es braucht Strukturen, die seine Entwicklung ermöglichen.
Kindeswohl beschreibt deshalb keinen Idealzustand, sondern die Bedingungen, unter denen ein Kind sich zu einer stabilen, eigenverantwortlichen und beziehungsfähigen Persönlichkeit entwickeln kann.
Was gehört wirklich zum Kindeswohl?
Die familienpsychologische Forschung – unter anderem Dettenborn – beschreibt das Kindeswohl nicht eindimensional, sondern als Zusammenspiel mehrerer Faktoren.
Aus meiner Sicht – auch aus vielen Gesprächen mit betroffenen Eltern – gehören mindestens folgende Elemente dazu:
Stabilität und Kontinuität
Kinder brauchen Orientierung.
Schule, Freundschaften, vertraute Rituale – all das gibt Halt.
Kontinuität heißt aber nicht Stillstand.
Sie heißt: Veränderungen so gestalten, dass das Kind sie emotional verarbeiten kann.
Kindeswohl ist kein 50-Prozent-Modell
In der politischen Diskussion wird oft verkürzt gefragt:„50/50 oder Residenzmodell?“
Doch so einfach ist es nicht.
Kindeswohl bemisst sich nicht an einer Stoppuhr.
Weder garantiert eine klassische Residenzregelung automatisch Stabilität, noch ist ein Wechselmodell per se belastend oder per se ideal. Entscheidend ist:
Genau hier setzt auch meine Arbeit an:
Nicht ideologisch. Nicht dogmatisch. Sondern strukturell.
Eltern bleiben Eltern – auch nach der Trennung
Ich bin überzeugt:
Kinder profitieren in aller Regel davon, wenn beide Eltern gleichwertig Verantwortung übernehmen – nicht nur finanziell, sondern im Alltag.
Gleichwertige Elternverantwortung heißt:
Was bedeutet das für die Gesetzgebung?
Wenn wir das Kindeswohl ernst nehmen, dann brauchen wir:
Mein Anliegen
Auf elternbleiben.nrw geht es nicht um Lagerdenken.
Und dieses Versprechen sollten wir als Gesellschaft endlich strukturell einlösen.
* Haftungsausschluss / Rechtlicher Hinweis:
Die Tätigkeit von Herrn Ingo Schniertshauer als Ombudsperson kann entweder im Rahmen einer ehrenamtlichen Beratung oder im Rahmen einer honorarbasierten Zusammenarbeit erfolgen.
1. Ehrenamtliche Beratung
Erfolgt die Tätigkeit unentgeltlich oder gegen eine reine Aufwandsentschädigung, gilt eine Haftung – soweit gesetzlich zulässig – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
2. Honorarbasiertes Mentoring / Beratung
Erfolgt die Tätigkeit auf Honorarbasis, wird die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
Allgemeiner Hinweis:
Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Die Beratung dient ausschließlich der Unterstützung Ratsuchender dabei, ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten – wie Antragstellung, Beschwerde, Widerspruch, Klage oder Petitionen – selbstbestimmt wahrzunehmen.
Die gegebenen Einschätzungen beruhen auf persönlicher Erfahrung und fachlicher Bewertung und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder juristische Verbindlichkeit.
Hinweis zum Gendern
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Wir leben und schätzen Vielfalt, weswegen diese Form nur aufgrund redaktioneller Gründe angewendet wird und keine Wertung beinhaltet.
Impressum:
elternbleiben.nrw (ngo+nro) - Ingo Schniertshauer (IV i.S.d. § 4a SGB VIII)
c/o Ellinghoven Bourscheidtstr. 29
52249 Eschweiler
Kontakt
Telefon: +49 151 62452162
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Bachelor Professional im Sozialwesen
Verliehen in:
Deutschland
Redaktionell verantwortlich
Ingo Schniertshauer c/o Ellinghoven Bourscheidtstr. 29, 52249 Eschweiler
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
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Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle:
https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html
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